Persönliche Assistenz bezeichnet Leistungen, die im Auftrag der Menschen mit Behinderung durch persönliche Assistent*innen erbracht werden. Ziel der persönlichen Assistenz ist es, zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beizutragen. Im Rahmen der persönlichen Assistenz sollen die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Klient*innen berücksichtigt werden. Hierbei können sowohl Einzelaktivitäten als auch Gruppenangebote durch die Assistenzleister*innen angeboten werden.
Auftraggeber*innen sind Menschen mit Behinderung in und um Tübingen. Sie wohnen entweder in einer Wohngemeinschaft oder alleine im häuslichen Umfeld. Die Einsätze können flexibel und in Absprache mit den Assistenzgeber*innen gestaltet werden als individuelle Begleitung bei
- Einkäufen
- Wegebegleitung
- Stadtbummeln und Spaziergängen
- Kultur- und Sportveranstaltungen (Kino, Theater, Konzerte, Fußball)
- Routine-Arztbesuchen (Bewohner*innen könnten zwar allein in die Sprechstunde gehen, fühlen sich aber sicherer, wenn sie begleitet werden)
- Bildungsangeboten wie Kursen an VHS, im Werkstadthaus
- Festen und Veranstaltungen
- Restaurant- und Café- Besuchen
Gruppenangebote
Persönliche Assistent*innen bieten auf Wunsch ein Angebot an, an dem mehrere Klient*innen teilnehmen können, z.B. bei
- Offenen Angeboten der Habila
- Ausflügen
- Kochen und gemeinsamen Essen
- Besuch einer Veranstaltung
- Schwimmen
- Diskobesuch
Tätigkeiten auf der Wohngruppe bzw. in der eigenen Wohnung
- Gemeinsames Kaffeetrinken
- Spiele spielen
- Basteln und Malen
- Kochen und Backen
- Gemeinsam ein Computerspiel spielen
- Unterhalten bzw. Zuhören
Sonstige Assistenzleistungen
- Individuelle Zimmergestaltung
- Beim Aufräumen und Umräumen assistieren, Unterstützung bei der Reinigung des Zimmers oder der Wohnung
- vergleichbare Dienstleistungsangebote
Formale Regelungen:
Die Tätigkeit wird im Rahmen der Übungsleiterpauschale vergütet. Assistenzleister*innen werden durch Ihre Registrierung bei der Habila GmbH unfall- und haftpflichtversichert.
Die Assistenzleister*innen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das Führungszeugnis können sie durch Vorlage eines Schreibens der Habila GmbH bei der Stadt beantragen und bekommen die Kosten erstattet.
Das Mindestalter der Assistenzkräfte beträgt 18 Jahre, in Ausnahmefällen auch 16 Jahre. Bei Fragen können sich die Interessierte und Assistenzleister*innen jederzeit an eine der Koordinator*innen wenden.