Einsatz von Ortungstechnologien und Einführung erforderlicher Prozesse im Hilfesystem von Menschen mit Weg- oder Hinlauftendenz bzw. Desorientierung
Einsatz von Ortungstechnologien und Einführung erforderlicher Prozesse im Hilfesystem von Menschen mit Weg- oder Hinlauftendenz bzw. Desorientierung
Gesucht wird ein Instrumentarium zur präzisen GPS-Überwachung. Das System soll die Mitarbeitenden informieren, wenn die Person eine bestimmte Grenze überschreitet oder das Gelände verlässt.
Die Person hat eine starke Weglauftendenz. Sie verlässt an sehr unruhigen Tagen die Wohnung bzw. das Haus. Sie ist nicht verkehrssicher und auch schlecht orientiert. Es kann passieren, dass die Person in einen Bus steigt und nicht weiß wo sie wieder ausgestiegen ist. An solchen Tagen ist die Person nicht in der Lage Hilfe anzunehmen und aufgrund fehlender adäquater Lautsprache kann sie sich selbst keine Hilfe holen.
Ein robustes also wetterbeständiges und sturzsicheres Gerät, das von der Person nicht selbständig aus einer Befestigung gelöst werden kann. Das Gerät braucht keine weiteren Extras wie z.B. einen Notruf auslösen. Es geht lediglich um die Ortungsfunktion. Beim Verlassen des Bereiches bzw. dem Überschreiten einer bestimmten Grenze, soll ein Signal an die Mitarbeitenden gesendet werden. Der Mitarbeitendes soll kontrollieren können, wo sich die Person aufhält. Das Gerät / System soll auch im Keller oder bei dicken Gemäuern funktionieren.
Die Freitheitsentziehende Maßnahme (FEM) in Form von Ortung ist richterlich beschlossen. Die Mitarbeitenden dürfen so stark in das Privatleben der Person eingreifen.
Nachts ist eine Ortung nicht notwendig.
Es wurden eine GPS-Uhr (Marin electronic) und Apple-Geräte ausprobiert, welche die Anforderungen aber nicht erfüllen. Daher müssen die Mitarbeitenden die Person regelmäßig kontrollieren, das kann jedoch nicht durchgehend gewährleistet werden.
Hauptkriterien, warum die GPS-Uhr abgelehnt wurde:
Auf Basis der recherchierten Lösungen erfolgt ein interaktiver Beteiligungsprozess der fachlichen und ethischen Reflexion mit dem Klienten, seinen Unterstützern, Fachexperten und weiteren Beteiligten.
In dieser Fallstudie nahm der Prozess vom ersten Lösungsvorschlag bis zur Implementierung einer aus Klientensicht geeigneten Lösung etwa 8 Monate in Anspruch und verlief in folgenden Schritten:
Der Tracker hat den Anforderungen nicht entsprochen.
Der Tracker hat den Anforderungen nicht entsprochen.
Für den Tracker ist eine aktive SIM-Karte nötig. Der Akku des Trackers ist nur in Bewegung aktiv, so kann die Akkulaufzeit verlängert werden.
Man hat sich für diesen Tracker entschieden.
Es wurden verschieden Befestigungsmöglichkeiten ausgetestet. So konnte die örtliche Näherei etwas speziell anfertigen. Die Ortung funktioniert reibungslos.
Beim Thema Ortung (in Verbindung mit Technik) kollidieren Wunschvorstellungen und Realität. Wir arbeiten mit Menschen, die aus offensichtlichen Gründen einen richterlichen Beschluss zur Überwachung haben. Aber wie weit geht dieses Recht? Muss ich als Begleitperson minutiös nachvollziehen können, wo sich meine betreute Person aufhält? Wann muss ich mir Sorgen machen und wie lang ist es ein normales Bewegungsmuster? Darf ich meiner betreuten Person das Recht überlassen, sich im Haus selbstständig auf verschiedenen Stockwerken zu bewegen? Ist es nicht völlig in Ordnung, lediglich zu wissen, dass sie sich im Haus aufhält? Wenn ich meiner betreuten Person eine Bewegungszone zugestehe, wie lang darf sie diese verlassen?
Fazit:
Bei der Befestigung von einem Tracker geht es oft um das Probieren und das individuelle Anpassen. Die Personen reagieren anders als vermutet und lassen neue Alternativen durchaus zu. Die Alternativen müssen für das Umfeld nicht zwingend logisch sein. (So konnte ein Tracker zum Beispiel in eine Schlüsseltasche eingenäht werden. Der Schlüssel spielt ein große Rolle für die Selbstbestimmung. Ein automatisch mitgetragener Tracker fällt dann nicht mehr ins Gewicht.)
Manche Probleme lassen sich von selbst lösen in dem die ein oder andere Tür doch abschließt.
Die Akkulaufzeit ist mit 3 Tagen ist nicht die Längste, aber bei entsprechender Organisation kann man damit arbeiten.
Inzwischen konnte weitere Personen mit Trackern ausgestattet werden, die früher aus Angst vor Weglaufsituationen und damit selbtsgefährdenden Verhalten nicht bei Spaziergängen oder öffentlichen Veranstaltungen beteiligt werden konnten.