Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die ab dem 01.03.2023 in Kraft treten, wird die Test- und Testnachweispflicht für Besucher*innen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen aufgehoben. Die Maskenpflicht für Besucher*innen voll- oder teilstationärer Einrichtungen sowie das Besuchsverbot bei coronatypischen Symptomen besteht allerdings weiterhin.
Für Klient*innen und Mitarbeiter*innen entfällt die Masken- und Testpflicht zum 01.03.2023. Bei allen Lockerungen steht der Schutz von Klient*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen an erster Stelle. Daher ist es möglich, dass durch die örtliche Leitung vorrübergehende an die aktuelle Lage angepasste Maßnahmenverschärfungen vorgenommen werden.
Wir freuen uns, dass die Besuche in unserer Einrichtung wieder leichter möglich sind und wir gemeinsam mit Ihnen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen können.
Bei Fragen stehen Ihnen die örtlich zuständigen Ansprechpartner*innen zur Verfügung:
Heidenheim
Wohn.Haus-Leitung: 07321 32408-100
Ilshofen
Wohnheimleitung: 07904 94338-100
Markgröningen
Die jeweilige Wohngruppe
Rabenhof Ellwangen
Pflegeheim Haus 35 – EG 07961 873-248
Pflegeheim Haus 35 – 1.OG 07961 873-250
Pflegeheim Haus 35 – 2.OG 07961 873-251
Reutlingen, Tübingen, Esslingen
Leitung Soziale Teilhabe und Pflege unter 07121 629-300
Ulm & Alb-Donau-Kreis:
Die jeweilige Wohngruppe oder 0731 4013-101