Mit dem Auslaufen der bis zum 07.04.2023 befristeten Corona-Regelungen des IfSG für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen endet die Maskenpflicht für Besucher*innen in voll- oder teilstationärer Einrichtungen.
Bei allen Lockerungen steht der Schutz von Klient*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen an erster Stelle. Daher ist es möglich, dass durch die örtliche Leitung vorübergehende an die aktuelle Lage angepasste Maßnahmenverschärfungen vorgenommen werden. Außerdem besteht aus diesem Grund das Besuchsverbot für Besucher*innen mit coronatypischen Symptomen weiterhin.
Wir freuen uns, dass die Besuche in unserer Einrichtung wieder weitestgehend ohne Einschränkungen möglich sind und die Normalität weiter Einzug hält.