Mai 2022

Neue gesetzliche Vorgaben ermöglichen eine weitere Lockerung der Besuchsregelungen

Neue gesetzliche Vorgaben ermöglichen eine weitere Lockerung der Besuchsregelungen

Mit der ab 19.03.2022 geltenden Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtung wurde die Beschränkung der Besucherzahlen aufgehoben. Nach wie vor steht der Schutz unserer Klient*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen an erster Stelle, weshalb wir trotz weiterer Lockerungen vorsichtig sind. Deshalb sind bei Besuchen in unseren Einrich­tun­gen folgende allgemeine Regelungen zu berücksichtigen:

  • Besuche durch Ungeimpfte sind nach Vorlage einer Testung (Schnelltest max. 6h, PoC max. 24h) möglich. Eine Testung vor Ort ist in den jeweiligen Einrichtungen zu vorgegebenen Testzeiten möglich. Bitte beachten Sie, dass sich hierdurch eine Einschränkung der Besuchszeiten ergeben kann.
  • Besuche sollen bevorzugt in eigens dafür eingerichteten Räumen/ Zonen mit zugeordneten Hygienekonzepten oder im Freien stattfinden.
  • Besuche in den Zimmern der Bewohner*innen sind weiterhin möglich, sofern es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Über befristete Besuchsbeschränkungen entscheidet die Einrichtungsleitung infolge einer einrichtungsindividuellen Risikobewertung in Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen.
  • Unabhängig vom Impfstatus müssen sich Besucher bei Eintritt die Hände desinfizieren und einen Mindestabstand von 1,5m einhalten. Es besteht eine Pflicht für jeden Besucher zum Tragen einer FFP2 Maske. Im Zimmer von Klienten müssen geimpfte Besucher keine Maske tragen.
    Die Masken sind von den Besuchern selbst zu beschaffen. Gegen eine Spende können in Einzelfällen Masken der Habila GmbH ausgehändigt werden.  
  • Personen, für die eine Absonderungspflicht besteht oder die Symptome einer Corona-Infektion aufzeigen, dürfen keine Besuche vornehmen.

Bei Verschärfungen von pandemiebedingten Einschränkungen erfahren Sie Näheres von den Leitungen der Einrichtungen.

Aufgrund der räumlichen Situation an den einzelnen Standorten und der Infektionslage im jeweiligen Landkreis, können die Einrichtungsleitungen vor Ort individuelle und tagesaktuell notwendige Regelungen erlassen.

Informationen zu aktuellen Infektionszahlen in Baden-Württemberg erhalten Sie hier.

 

Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch über die aktuell gültigen Regelungen bei den örtlich zuständigen Ansprechpartner*innen. Hierfür wenden Sie sich bitte an:

 

Heidenheim

Wohn.Haus-Leitung: 07321 32408-100

 

Ilshofen

Wohnheimleitung: 07904 94338-100

 

Markgröningen

Die jeweilige Wohngruppe

 

Rabenhof Ellwangen

Pflegeheim Haus 35 – EG             07961 873-248
Pflegeheim Haus 35 – 1.OG         07961 873-250
Pflegeheim Haus 35 – 2.OG         07961 873-251

 

Reutlingen, Tübingen, Esslingen

Leitung Soziale Teilhabe und Pflege unter 07121 629-300

 

Ulm & Alb-Donau-Kreis:

Die jeweilige Wohngruppe oder 0731 4013-101

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