März 2021

Mehr Möglichkeiten: JobRad für die Habila-Mitarbeiter*innen

Dienstradleasing als gezielter Beitrag zur Mitarbeitergesundheit und für mehr nachhaltige Mobilität / Mitarbeiter profitieren von neuer staatlicher Förderung.

Die Habila ermöglicht ihren Angestellten ab sofort die Nutzung hochwertiger Leasingfahrräder und -E-Bikes bis zu einem Preis von 7.000 €. „Mit dem neuen Mobilitätsangebot leisten wir einen aktiven Beitrag zur Gesunderhaltung unserer Angestellten. Gerne hätten wir JobRad schon früher unseren Mitarbeiter*innen angeboten, doch durch den Tarifvertrag waren uns die Hände gebunden. Mit dem neuen Tarifabschluss haben wir sofort mit der Umsetzung begonnen“ sagt Habila-Geschäftsführer Joachim Kiefer.

Eigenes Dienstrad als Mitarbeiter-Benefit

Joachim Kiefer weiter: „Als moderner Arbeitgeber wissen wir, wie wichtig attraktive Zusatzleistungen für die Motivation und Bindung von Mitarbeiter*innen sind.“ Dementsprechend trage die Option, über den Arbeitgeber kostengünstig ein eigenes Dienstrad zu beziehen, auch dazu bei, die Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern. Nicht zuletzt möchte die Habila durch ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement zur Luftreinhaltung und Verkehrsentlastung beitragen. Fahrradfahren bietet zudem weitere Vorteile: Flexibilität und Unabhängigkeit von Staus, Bus und Bahn sind wohl mit die wichtigsten auf dem täglichen Arbeitsweg.

So funktioniert das JobRad-Leasingangebot

Angestellte der Habila suchen sich ihr Wunschrad beim Fahrradhändler vor Ort oder online aus. Alle Hersteller und Marken sind möglich. Der Arbeitgeber least dann das Dienstrad und überlässt es dem Angestellten. Im Gegenzug behält das Unternehmen einen kleinen Teil des monatlichen Bruttogehalts ein und bedient damit die Leasingrate. Das Jobrad ist versichert und darf auch in der Freizeit genutzt werden. Die Kosten der Versicherung sowie die jährliche Inspektion trägt die Habila für Ihre Mitarbeiter*innen. Insgesamt entsteht den Angestellten ein geldwerter Vorteil, der seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 Prozent des Fahrrad-Listenpreises (UVP) versteuert werden muss. So sparen Mitarbeitende gegenüber dem herkömmlichen Kauf deutlich.

Zurück

Weitere Nachrichten