15. Mai 2020
Besuchsverbote für unsere Einrichtungen wieder aufgehoben

Ab dem 18. Mai werden die bisherigen Besuchsverbote für Pflegeeinrichtungen aufgehoben. Wir freuen uns über diesen ersten Schritt, gleichzeitig geht damit auch ein erhöhtes Infektionsrisiko für unsere Einrichtungen und deren Bewohner*innen einher. Der Schutz unserer Klient*innen steht dabei für uns, und sicherlich genauso für Sie, an erster Stelle. Damit durch Besuche keine erhöhte Gefahr entsteht, hat das Sozialministerium Baden-Württemberg folgende Regeln und Voraussetzungen erlassen:
- Pro Bewohner*in ist grundsätzlich pro Tag ein Besuch durch maximal zwei Personen gestattet. Dies ist jedoch abhängig von unseren räumlichen und personellen Kapazitäten. Ebenso kann der Zeitpunkt (Termin) oder die Dauer des Besuches vorgegeben werden. Die Leitungen vor Ort installieren ein Besuchsmanagement, das die Wünsche der Bewohner*innen und Angehörigen berücksichtigt, dafür aber den Infektionsschutz als Bemessungsgrundlage nimmt.
- Besuche müssen vorab angemeldet und bestätigt werden, unangekündigte Besuche sind nicht zulässig.
- Besuche auf den Zimmern der Bewohner*innen sind nicht gestattet. Besucherzimmer oder –zonen werden eingerichtet. Darüber werden Sie bei Ihrer Anmeldung informiert.
- Besucher müssen:
- beim Besuch registriert werden, damit eine Kontaktverfolgung möglich ist,
- sich bei Eintritt die Hände desinfizieren,
- eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, außer wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht zumutbar ist. Dies ist bei der Anmeldung anzugeben,
- einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten.
- Der Besuch ist Personen nicht gestattet
- die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen
Da unsere Einrichtungen unterschiedliche Voraussetzungen haben hinsichtlich der Klient*innen und Räumlichkeiten, können an jedem Standort zusätzliche Regeln und Sicherheitsmaßnahmen in Kraft sein. Über diese werden Sie bei Ihrer Besuchsanfrage informiert.
Wenn Sie Interesse an einem Besuch haben, wenden Sie sich bitte an:
Heidenheim
Einen Besuch vereinbaren Sie mit der Wohn.Haus-Leitung: 07321 32408-100
Ilshofen
Einen Besuch vereinbaren Sie mit der Wohnheimleitung: 07904 94338-100
Markgröningen
Für einen Besuch müssen Sie sich telefonisch auf der Wohngruppe anmelden.
Rabenhof Ellwangen
Pflegeheim Haus 35 – EG 07961 873-248
Pflegeheim Haus 35 – 1.OG 07961 873-250
Pflegeheim Haus 35 – 2.OG 07961 873-251
Reutlingen, Tübingen, Esslingen
Anmeldung Besuche unter 07121 629-300
Ulm & Alb-Donau-Kreis:
Die Leitung des jeweiligen Wohnbereichs bzw. deren Vertretung. Sollte Ihnen die Nummer nicht bekannt sein oder bei Nichterreichen wenden Sie sich an 0731 4013-101.