September 2022

Änderung der Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen

Neue gesetzliche Vorgaben machen Änderungen der Besuchsregelungen ab dem 1. Oktober 2022 notwendig.

Ab 1.Oktober 2022 gelten aufgrund des COVID-19-Schutzgesetz wieder strengere Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen. Nach wie vor steht der Schutz unserer Klient*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen an erster Stelle. Deshalb sind bei Besuchen in unseren Einrichtungen folgende allgemeine Regelungen zu berücksichtigen:

  • Unabhängig vom Impfstatus sind Besuche nur nach Vorlage einer Testung (max. 24h, anerkannte Teststelle) möglich. Eine Testung vor Ort ist in den jeweiligen Einrichtungen zu vorgegebenen Testzeiten möglich. Bitte beachten Sie, dass sich hierdurch eine Einschränkung der Besuchszeiten ergeben kann.
  • Besuche sollen bevorzugt in eigens dafür eingerichteten Räumen/ Zonen mit zugeordneten Hygienekonzepten oder im Freien stattfinden.
  • Besuche in den Zimmern der Bewohner*innen sind weiterhin möglich, sofern es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Über befristete Besuchsbeschränkungen entscheidet die Einrichtungsleitung infolge einer einrichtungsindividuellen Risikobewertung in Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen.
  • Unabhängig vom Impfstatus müssen sich Besucher registrieren, sich bei Eintritt die Hände desinfizieren, einen Mindestabstand von 1,5m einhalten und eine FFP2-Maske tragen. Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.
    Die Masken sind von den Besuchern selbst zu beschaffen. Gegen eine Spende können in Einzelfällen Masken der Habila GmbH ausgehändigt werden.  
  • Personen, für die eine Absonderungspflicht besteht oder die Symptome einer Corona-Infektion aufzeigen, dürfen keine Besuche vornehmen.

Bei Verschärfungen von pandemiebedingten Einschränkungen erfahren Sie Näheres von den Leitungen der Einrichtungen.

Aufgrund der räumlichen Situation an den einzelnen Standorten und der Infektionslage im jeweiligen Landkreis, können die Einrichtungsleitungen vor Ort individuelle und tagesaktuell notwendige Regelungen erlassen.

 

Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch über die aktuell gültigen Regelungen bei den örtlich zuständigen Ansprechpartner*innen. Hierfür wenden Sie sich bitte an:

Heidenheim
Wohn.Haus-Leitung: 07321 32408-100

Ilshofen
Wohnheimleitung: 07904 94338-100

Markgröningen
Die jeweilige Wohngruppe

Rabenhof Ellwangen
Pflegeheim Haus 35 – EG             07961 873-248
Pflegeheim Haus 35 – 1.OG         07961 873-250
Pflegeheim Haus 35 – 2.OG         07961 873-251

Reutlingen, Tübingen, Esslingen
Leitung Soziale Teilhabe und Pflege unter 07121 629-300

Ulm & Alb-Donau-Kreis:
Die jeweilige Wohngruppe oder 0731 4013-101

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