Die Werkstatträte sind die zentralen Mitbestimmungsorgane der Mitarbeiter mit Behinderung in den Arbeitsangeboten der Habila. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Interessen und Belange der Mitarbeiter*innen mit Behinderung gegenüber der Leitung vor Ort zu vertreten und geltend zu machen. Zweimal pro Jahr findet ein Treffen aller Werkstatträte in der Habila statt.
Zu den Aufgaben des Werkstattrates gehören:
- Überwachung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und der mit der Werkstattleitung getroffenen Vereinbarungen
- Maßnahmen, die der Werkstatt und den Mitarbeite*innern mit Behinderung dienen, zu beantragen
- Anregungen und Beschwerden der Mitarbeiter*innen mit Behinderung annehmen und gegenüber der Leitung zu vertreten
Bei folgenden Themen wird der Werkstattrat in den Entscheidungsprozess eingebunden:
- Aufstellung der Werkstattordnung
- Fragen rund um Arbeitszeiten und Pausenregelungen
- Urlaubsplanungen
- Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Fragen zum Thema Fort- und Weiterbildung
- Fragen rund um die Verpflegung
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung sowie von Sanitär- und Aufenthaltsräumen, Einführung von neuen technischen Arbeitsverfahren